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Bundesminister können private E-Mail-Konten dienstlich nutzen

Bundesminister können private E-Mail-Konten dienstlich nutzen

Was für eine Schlagzeile: „Bundesminister können private E-Mail-Konten dienstlich nutzen.“

Es gibt kein Gesetz, dass Regierungsmitgliedern vorschreibt, dienstliche E-Mails über offizielle Mailkonten abzuwickeln, lautet die Schlagzeile im Spiegel.

Bei jedem seriösen Unternehmen sollte es zur Grundkonfiguration gehören, dies über eine Richtlinie dem Mitarbeiter zu verbieten. Der BSI beschreibt dies im aktuelle Grundschutz im Baustein Telearbeit (OPS 1.2.4.A7): Die dienstliche und private Nutzung von Internetdiensten bei der Telearbeit SOLLTE geregelt werden. Dabei SOLLTE auch geklärt werden, ob eine private Nutzung generell erlaubt oder unterbunden wird.

Ist dieser Sachverhalt nicht in einer Richtlinie des Unternehmens geklärt, kann es zu Spannungen führen.

Wenn der Arbeitgeber für den Geschäftsablauf auf die E-Mails zugreifen möchte, welche im privaten Postfach des Beschäftigten liegen, ist ein Konflikt vorprogrammiert. Dies hat auch die Datenschutzkonferenz bereits im Januar 2016 in ihrer Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz festgestellt.

Ganz nebenbei sind E-Mails der Hauptangriffsweg für Cyberangriffe ins Unternehmen und sollte daher streng kontrolliert werden.

Zeit also nochmal die aktuellen Richtlinien zu kontrollieren und anzupassen.